ZEOK ist nun Mitunterzeichner*in
Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs hinlänglich bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich.
Jede dritte Person in Deutschland hat laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Diskriminierung erlebt. Testing-Studien weisen zuverlässig und seit Jahren Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt nach. Seit Jahren melden Antidiskriminierungsberatungsstellen steigende Beratungsanfragen von Betroffenen. Diskriminierung ist eine Realität, die nicht nur für viele Menschen schmerzlich ist, sondern ihre Teilhabe massiv einschränkt und das Gebot der Gleichbehandlung als ein zentrales demokratisches Prinzip verletzt.
Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen. In den letzten Jahren ist diese Erkenntnis in Politik und Gesellschaft zwar zunehmend gewachsen und ein Problembewusstsein entstanden, gleichzeitig sind aber notwendige Maßnahmen wie die Weiterentwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes bisher nicht umgesetzt worden.
Das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“
Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende AGG-Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes. Mit der hier vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme von 100 Organisationen legen wir die aus unserer Sicht verbandsübergreifenden und zentralen Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
Die Änderungsforderungen im Überblick:
I. Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten
II. Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage
III. Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen
IV. Diskriminierungskategorien erweitern
V. Diskriminierungsformen erweitern
VI. Geltendmachungsfrist anheben
VII. Beweislasterleichterung erweitern
VIII. Entschädigungen abschreckend gestalten
IX. Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen
X. Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen
XI. Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
Alle Infos auf https://agg-reform.jetzt/
